2025. Oct. 22., Wednesday
Katalogpräsentation

Biksady Galerie
Kunstauktion

26-05-2011 18:00

Bedingungen


Versteigerungsbedingungen
1. Die Biksady Galéria Kereskedelmi Kft. organisiert, veranstaltet und leitet die Versteigerung-als Handelsvertreter, im Auftrag der Versteigerer. Die von den Versteigerern übergebenen Posten kommen in derselben Reihenfolge wie im Katalog zum Angebot, indem der Auktionator die Katalognummer sowie den Einsatzpreis der einzelnen Objekte laut mitteilt und die Kaufwilligen duch Hochhalten einer Scheibe ihr Gebot abgeben. Eine Beteiligung an der Versteigerung ist nur nach einer Anmeldung vor der Auktion, mit Angabe des Namens und der Adresse und einer Lizitierscheibe möglich. Die eventuellen Käufer erklären durch die Übernahme der Scheibe als symbolisches Verhalten, dass sie die Versteigerungsbedingungen für sich als bindend anerkennen.
2. Das Eigentumsrecht an dem Objekt erwirbt vom Auktionator mit dem Klopfen des Auktionshammers der Höchstbietende-bis auf im Katalog als GESCHÜTZT bezeichneten Objekte, bei denen der ungarische Staat sein Vorverkaugsrecht gemäß Gesetz LXIV. aus dem Jahre 2001 geltend macht.
3. Die Galerie geht im Namen und in Vertretung des Versteigerers-Auftraggebers-aufgrund deren Vollmacht vor,und ist durch diese Vollmacht berechtigt, mit dem Höchstbietenden einen Kaufvertrag abzuschließen und den Kaufpreis in Empfang zu nehmen. Die Galerie behält sich das Recht vor, von der Versteigerung bestimmter, im Katalog aufgeführten Objekte abzusehen.
Lizitstufen Erhöhungsbetrag

unter 20 T.HUF 1 T.HUF
von 20 T.HUF bis 50 T.HUF 2 T.HUF
von 50 T.HUF bis 100 T.HUF 5 T.HUF
von 100 T.HUF bis 200 T.HUF 10 T.HUF
von 200 T.HUF bis 500 T.HUF 20 T.HUF
von 500 T.HUF bis 1 000 T.HUF 50 T.HUF
von 1000 T.HUF bis 2 000 T.HUF 100 T.HUF u.s.w.
4. Der Käufer ist verpflichtet, 20% des Kaufpreises als Anzahlung während der Auktion unverzüglich und in bar zu bezahlen. Wurde der volle Kaufpreis in einem Betrag entrichtet, kann das Objekt vor Ort übernommen werden. Der Handelsvertreter ermöglicht dem Käufer, den Rest des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Versteigerung zu entrichten. Der Betrag der Anzahlung wird - innerhalb der Zahlungsfrist - auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte der Käufer den vollen Kaufpreis nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist beim Versteigerer begleichen, betrachtet der Handelsvertreter das Gebot des Käufers als ungültig. In diesem Fall erhält der Käufer die Anzahlung nicht zurück.
5. Der Käufer ist verpflichtet, dem Handelsvertreter einen Vermittlungspreis, und zwar 21% des Abschlagspreises, zu zahlen.
6. Der Käufer ist nach der Entrichtung des Kaufpreises verpflichtet, für den Abtransport auf eigene Rechnung und Verantwortung zu sorgen. Wird dies versäumt, übernimmt der Handelsvertreter keine Haftung für Schäden am Objekt und berechnet für das Objekt ab dem 15. Tag nach der Versteigerung 5% des Kaufpreises als Lagerungsgebühr. Sollte der Käufer trotz Aufforderung das Auftragsobjekt nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Versteigerung wegtransportieren, dann wird dieses vom Handelsvertreter nach Ablauf der 6 Monate frei veräußert und der erhaltene Betrag-nach Abzug der Kosten - für den Käufer als Depot hinterlegt.
7. Es sind jegliche Absprachen und Unternehmungen verboten, welche das Ziel haben, dritte Personen zum Bieten eines besonders hohen Preises zu bewegen und ihnen dadurch Schaden zuzufügen.
8. Alle Objekte können während der der Versteigerung vorangehenden Ausstellung sowie auf der Versteigerung besichtigt werden.
9. Die Beschreibungen und Illustrationen im Katalog dienen Ausschließlich als Orientierungshilfe zur Identifizierung. Die potentiellen Käufer müssen demnach den Zustand der Versteigerungsobjekte selbst überprüfen und sich vergewissern, ob diese der Beschreibung im Katalog entsprechen. Nach dem Klopfen mit dem Auktionshammer werden keine Einwände und Einsprüche akzeptiert - abgesehen von Fällen, in denen das Objekt eine Fälschung ist, obwohl es im Katalog als Original aufgeführt wurde. In diesem Fall kann der Käufer schriftlich, innerhalb von 3 Monaten nach dem Aufkommen des ersten Zweifels bezüglich der Herkunft oder der Echtheit des Objektes, spätestens jedoch innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Versteigerung Einspruch einlegen. Die Galerie erklärt sich bereit, das veräußerte Objekt innerhalb von 5 Jahren ab dem Abschließen des Kaufvertrages im Gegenzug des Anschlagspreises und der Vermittlungsgebühr von dem Einspruch Erhebenden zurückzunehmen, falls dessen Unechtheit von einem unabhängigen Gerichtsgutachter festgestellt wird.
10. Die Objekte werden ohne Haftung, samt aller Mängel und Fehler in dem Zustand veräußert, in dem sie sich während der Versteigerung befinden.
11. Die zu versteigernden Objekte könnennicht unter dem Einsatzpreis erworben werden. Der Handelsvertreter übernimmt keine Haftung für das Angebot des Versteigerers und den bezahlten Versteigerungspreis, und kann nicht dazu verpflichtet werden, die Position zum selben Preis in einem späteren Zeitpunkt zur Versteigerung anzubieten oder zu vertreiben.
12. Sollte der Käufer der Versteigerung fernbleiben wollen, gibt-aufgrund und entprechend eines Kaufauftrags - die Galerie an seiner Stelle die Kaufgebote ab. Bitte lassen Sie uns Ihre Kaufanträge 24 Stunden vor der Versteigerung zukommen oder auf die Nummer 0036 (1) 321 11 53 zufaxen. Der Kaufauftrag wird nach Zahlung eines Vorschusses in der Höhe von 20% akzeptiert, welcher nach einer erfolglosen Lizitation zurückgezahlt wird. Führt der Kaufauftrag zum Erfolg, ist die volle Summe des Vorschusses als Anzahlung zu betrachten. In allen anderen Fällen sind die Regeln anzuwenden, welche für persönlich anwesende potentielle Käufer gelten. Sollte eine dritte Person eine höhere Auftragssumme für den selben Posten bieten, oder die potentiellen Käufer ein höheres Kaufgebot abgeben, erhält der abwesende potentielle Käufer den Vorschuss nach der Versteigerung ohne Abzug zurück. Es gesteht auch die Möglichkeit, Gebote per Telefon abzugeben. In diesem Fall ist eine Bankgarantie erforderlich. Bei zwei gleich hohen Kaufaufträgen wird dem früher eintreffenden Auftrag Vorzug gegeben. Sollten Sie sich mittels eines Kaufauftrages an der Versteigerung beteiligen und per Banküberweisung zahlen, bitten wir Sie, den Kaufpreis auf folgendes Konto zu überweisen:
Name: Biksady Galéria Kereskedelmi Kft.
Sitz: HU 1174 Budapest, Erdőtelek u. 31.
Bank: CIB Bank Zrt. Sitz der Bank: HU 1027 Budapest, Medve utca 4-14.
Kontonummer (Forint): HU 86 1070 0079 4478 2401 5110 0005 SWIFT:CIBHHUHB
Die Transportkosten trägt der Käufer.
13. Die im Versteigerungskatalog als GESCHÜTZT bezeichneten Objekte dürfen nicht aus Ungarn ausgeführt werden. Die jeweiligen Besitzer der als GESCHÜTZT bezeichneten Objekte werden von den Museen ins Register aufgenommen. Ein Besitzerwechsel ist anzumelden. 14. Der Export von Kulturgütern wird vom Gesetz Nr. LXIV. aus dem Jahre 2001 geregelt. Kulturgüter können ausschließlich mit der Genehmigung des Amtes für Kulturerbschutz endgültig aus dem Land ausgeführt werden. Mit dem Export (Bewilligung, Verpackung, Zoll, Transport) von Kulturgütern ohne Genehmigung bzw. mit einer endgültigen Ausführerlaubnis beschäftigt sich eine Expertenfirma, die mit der Biksady Galéria zusammenarbeitet.
15. Der Kaufpreis kann auch per Kreditkarte bezahlt werden. In diesem Fall wird zusätzlich 3% Kreditkartengebühr berechnet.
16. Am Ende der Versteigerung kann eine Wiederversteigerung der nicht verkauften Objekte beim Handelsvertreter beantragt werden. Die Europreise des Kataloges dienen ausschließlich als Information. Als Basis der Abrechnung wird immer der am Tage der Bezahlung des Kaufpreises gültige Währungskurs genommen.